Sie kümmern sich um die e‑Rezepte einer anderen Person?
Auf SV‑einlösen können Sie sicher und bequem die Einlösung von e‑Rezepten mit einer SV‑Einlösevollmacht managen - ohne die e‑card der Patientin bzw. des Patienten.
1. Einmalige Erteilung der "Sozialversicherung: Einlösevollmacht"
Die Patientin bzw. der Patient erteilt Ihnen einmalig mit der eigenen ID Austria eine "Sozialversicherung: Einlösevollmacht".
Mit der SV‑Einlösevollmacht können Sie die offenen e‑Rezepte der vertretenen Person sehen und die verordneten Heilmittel in Apotheken und bei weiteren Einlösern abholen.
Sie können keine weiteren persönlichen Daten oder Gesundheitsdaten einsehen oder bearbeiten. Hier finden Sie mehr Informationen zu den Vollmachten
2. Login in Vertretung mit ID Austria
Melden Sie sich mit Ihrer ID Austria bei SV‑einlösen an und klicken Sie im zweiten Schritt auf "Person vertreten". Wählen Sie die Person aus, für die Sie die e‑Rezepte abrufen möchten.
Informieren Sie sich, wie Sie zu Ihrer kosenlosen ID Austria kommen und wie Sie diese verwenden.
4. Einfach einlösen
Um ein e‑Rezept in der Apotheke einzulösen, benötigen Sie üblicherweise
- die e‑card der Patientin bzw. des Patienten oder
- einen Ausdruck des e‑Rezeptes (zum Beispiel von der ausstellenden Ordination) oder
- den e‑Rezept Code bzw. 12-stellige e‑Rezept ID (zum Beispiel aus der MeineSV App der Patientin bzw. des Patienten).
Mit "SV‑einlösen" können Sie jetzt direkt
- die offenen e‑Rezepte der Patientin bzw. des Patienten aufrufen
- und in der Apotheke einlösen: ohne e‑card oder Ausdruck.
e-Rezepte einlösen mit e-Berechtigung - ohne ID Austria
Besitzen Sie selbst oder die vertretene Person keine ID Austria, können Sie auch die e‑Berechtigung in den Apps der Sozialversicherung nutzten, um e‑Rezepte in der Apotheke einzulösen.
Mehr dazu erfahren Sie unter www.chipkarte.at/e-berechtigung
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